Bei einem Trauerfall stehen wir an Ihrer Seite

"Wir sind für Sie da, wenn der Mensch den Menschen braucht"

Wir beraten und unterstützen Sie bei Formalitäten im Trauerfall


Stirbt ein Mensch, so stürzt für die Angehörigen und Verwandten eine Welt zusammen. Sie brauchen Zeit für Besinnung und Trauer, um das tragische Ereignis zu verarbeiten. Aber zunächst warten viele Formalitäten und ungewohnte Entscheidungen auf Sie.

Wir beraten Sie und lassen Sie nicht alleine!

Nehmen Sie Kontakt auf

Sterben, Trauer & Friedhof


Sterben, Trauer, Friedhof – das sind Worte, Themen und Situationen, über die wir nicht nachdenken, nicht darüber reden wollen – und wir müssen es doch, weil diese Worte, Themen und Situationen zu unserem Leben gehören.

„Die Kultur eines Volkes erkennt man daran, wie es mit seinen Toten umgeht.“ Charles de Gaulle 

Erfahrung und Einfühlungsvermögen


Wenden Sie sich in einem Trauerfall vertrauensvoll an uns – wir stehen Ihnen jederzeit mit unseren Erfahrungen und viel Einfühlungsvermögen bei der Erledigung aller Formalitäten zur Seite. Für viele Fragen und Probleme finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Antwort bzw. Lösung. Wir sind in Welzheim, Alfdorf und Umgebung für Sie da.

Sie möchten ein Erstgespräch lieber Zuhause führen? Kein Problem, wir richten uns nach Ihren Wünschen.

Was im Trauerfall zu tun ist


Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Hinterbliebene vor zahlreichen Formalitäten, während die Welt für die Trauernden stillzustehen scheint.

Dennoch müssen wichtige Dinge wie die Ausstellung des Totenscheins, die Bereitstellung von wichtigen Dokumenten, die Benachrichtigung von Angehörigen sowie die Planung der Bestattungsart und des Ortes rasch angegangen werden.

Mit der Checkliste des Abschiedshauses Dorèen Oesterle behalten Sie den Überblick in dieser schweren Zeit.

Was ist im Todesfall zu tun
  • Totenschein und Sterbeurkunde beantragen
  • Angehörige benachrichtigen
  • Verfügungen, Verträge und Versicherungsunterlagen bereitlegen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil, ggf. Bestattungsvorsorgevertrag)
  • Standesamt, Versicherungen und ggf. Arbeitgeber informieren
  • Bestattungsunternehmen und Bestattungsart festlegen
  • Überführung veranlassen

Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben – wir sind 24 Stunden, an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.

07182 497249